RECHTSHINWEIS
Der
Inhaber dieses Führerscheins hat diesen
beim
Caprifahren stets bei sich zu tragen.
Er
ist auf Verlangen jedem vorzuzeigen,
auch
dem dümmsten Polizisten.
Wer
seinen Capri verkauft, eintauscht,
für
ein anderes Fahrzeug in Zahlung gibt
oder
sonst irgendwie veräußert ist Doof,
und
daher nicht berechtigt diesen
Führerschein
zu besitzen.
Der
Schein muß dann Fachgerecht
(z.B.
durch übergießen mit Altöl und
anschließendem
Verbrennen, auflösen in
Salzsäure,
per Post nach Polen schicken,
tiefes
Vergraben oder ähnlichem)
entsorgt
werden.
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